Heilpraktiker-Leistungen sind Privatleistungen. Private Krankenversicherungen, Beihilfe, Bundesbeihilfe oder Postbeamtenkrankenkasse (B) und Zusatzversicherungen können die Heilpraktiker-Leistungen – je nach gewählten Tarif – ganz oder teilweise erstatten. Differenzbeträge sind vom Patienten selbst zu tragen. Die Abrechnung erfolgt über GebüH, GOÄ oder Analog-Ziffern.
Im Bereich der Osteopathie werden die Behandlungskosten von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Die Krankenkassen Actimonda, Bahn BKK, pronova BKK, IKK, TK haben mich als Leistungserbringer anerkannt. In einem Beratungsgespräch (Erst-Anamnese) wir Ihr persönliches Therapiekonzept besprochen. Auf Wunsch kann daraufhin ein Kostenvoranschlag erstellt werden.